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Jugendschutz im Webradio
(JMStV)
Ein heißes Thema
Viele Webradios haben einen Text
oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, "Wir halten uns an das
Jugendschutzgesetz".
Dies ist eine Gesetzeswidrige
Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt wird.
Zur Aufklärung, das
Jugendschutzgesetz ist nur für den öffentlichen Raum zuständig,
das bedeutet, für alle Geschäfte, wo Alkohol angeboten wird,
Kneipen und Gaststätten / Discotheken oder den öffentlichen
Verkehrsraum.
Für den Bereich Medien und
Webradio ist dieses Gesetz absolut nicht zuständig und es wird
darin auch nicht aufgeführt.
Der Webradio / Radio oder auch
Fernsehen, ist der Medienstaatsvertrag und daraus resultierend
der Jugendmedienstaatsvertrag zuständig.
In beiden Staatsverträgen, gibt
es auch keine direkte aussage dazu, sondern nur folgendes, "Ein
Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhört, tut dieses
von zu Hause aus und unterliegt dort, der Aufsichtsplicht, der
Erziehungsberechtigten".
Die Aussage, wir halten uns an
das Jugendschutzgesetz, ist Klage würdig und es wurde auch
schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen
wird.
Kommen wir zu dem Punkt, wie will
man das auch als Webradiobetreiber überprüfen? Das einzige was
ein Webradiobetreiber sehen kann, ist die IP, Daten welche in
einem Profil eingetragen werden, kann keiner
überprüfen.
Um eine Überprüfung zu
ermöglichen, geht dieses nur über eine spezielle Firma, welche
dieses über eine Personalausweis abfrage machen darf. Selbst
dann ist aber kein 100% Schutz gegeben, da sich ein
Jugendlicher, auch mal schnell den Ausweis der Eltern holen
kann.
Selbst das Senden, mit dem
sogenannten Muttizettel, ist nichts rechtens, weil auch dieses
der Eltern obliegt. Der einzige und zu empfehlende Weg wäre es,
sich mit den Eltern gemeinsam an einen Tisch zu
setzen.
Hier nun auch ein Link zum
Medienstaatsvertrag ---
medienstaatsvertrag.org/mediengesetz
Also kommen wir zum eindeutigen
Hinweiss, der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im Webradio
ist falsch und somit nicht erlaubt. Mehr hierzu:
https://www.wmig.de/jugendschutz.html